Allgemeine Geschäftsbedingungen
SDK Services
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
Vorbehaltlich anderer Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen SDK Services und dem Auftraggeber ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts anderes vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote
1.1 Sollte keine Bindungsfrist in unseren Angeboten genannt sein, so sind diese 4 Wochen ab Erstellungsdatum gültig. Gern können Sie nach Ablauf der Frist anfragen, ob der Preis bei Beauftragung noch gelten würde.
1.2 Wir behalten uns vor für die Erstellung eines Angebotes 25€ Bearbeitungsgebühren zu berechnen.
1.3 Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25€ entfallen im Falle einer Beauftragung.
1.4 Sollten bei Absprachen Preise genannt werden so sind diese erst nach Prüfung und mit einem Abgabe eines schriftlichen Angebots bindend.
(2) Beauftragung
2.1 Bei Beauftragung rechnen wir für die Materialbeschaffung 30% des Auftragsvolumens ab.
2.2 Die Beauftragung wird, falls nicht anders vereinbart als Vertrag gemäß BGB angesehen.
2.3 Mit der Beauftragung wird diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt.
(3) Erbringung der Leistung
Sollte nichts anderes vereinbart werden so muss die Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Beauftragung ausführbar sein. Sollte dies nicht möglich sein behalten wir uns eine eventuelle Nachkalkulation oder Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Von einer Beauftragung kann beidseitig innerhalb von 14 Tagen zurückgetreten werden.
(2) Der Widerruf kann über
§ 4 Rechnungen
(1) Rechnungen sind innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Die Einspruchsfrist endet einen Monat nach Zustellung der Rechnung. Wenn keine Einwände gegen die Rechnung innerhalb der Frist mitgeteilt werden, gilt dies als Zustimmung. Einsprüche werden nur mit gründlicher Argumentation bzw. Dokumentation akzeptiert und bearbeitet.
(2) Wir behalten uns vor die Forderungsrechte an Dritte abzutreten.
(3) Die Mehrwertsteuer wird separat und am Ende der Rechnung ausgewiesen.
(4) Ausweisen von Handwerksleistung sind mit der Auftragserteilung zu erbitten. Für Rechnungsanpassungen behalten wir uns vor 25€ Bearbeitungsgebühr aufzurufen.
(5) Rechnungen werden grundsätzlich digital erstellt und an die uns mitgeteilte Emailadresse versandt. Diese werden nur auf Verlangen in Papier angefertigt.
(6) Sollte nichts anderes festgelegt worden sein erfolgt die Rechnungslegung in folgenden Schritten:
- Rechnung 30% des Auftragsvolumens nach Auftragserteilung
- Rechnung nach Fertigstellung baulicher Maßnahmen / Rohinstallation
- Rechnung: Schlussrechnung nach Feininstallation und Inbetriebnahme
§ 5 Materiallieferungen
(1) Sämtliche auf die Baustelle gelieferte Materialien verbleiben bis zur vollständigen Begleichung der Schlussrechnung im Eigentum von SDK Services.
(2) Erstattungen durch Rücknahme von geliefertem Material erfolgen nur nach unserem ermessen und mit 20% Abzug des Materialwertes.
§ 6 Kündigung des Auftrags
(1) Wir behalten uns, aus folgenden Gründen vor, den Vertrag/Auftrag zu kündigen
- Bedenken das Projekt nicht nach Regeln der Technik errichten zu können
- Vorenthalten von Informationen bzw. Unterlagen durch den Auftraggeber
- Nichtbegleichen von Forderungen innerhalb der Fristen
- Ausführung kann aufgrund fehlender Vorleistung nicht erbracht werden / werden erschwert
- Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
(2) Kündigung seitens des Auftraggebers kann mit Angabe und Nachweis von guten Gründen erfolgen.
(3) Bei Kündigung vor Fertigstellung wird der aktuelle Bautenstand bewertet und abgerechnet.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für Leistungen die dauerhaft mit dem Bauwerk verbunden sind gelten 5 Jahre Gewährleistung. Für installierte Endgeräte werden lediglich 2 Jahre Gewährleistung übernommen.
(2) Gewährleistungsbeginn ist das Datum der Schlussrechnung. Sollte das Bauvorhaben in mehreren Bauabschnitten bearbeitet werden, so gilt die jeweilige Rechnung als Beginn für diesen Bauabschnitt.
§ 8 Mängel
(1) Mängel sind schriftlich anzuzeigen und mit Foto und Verortung zu dokumentieren.
(2) Sollten Mängel festgestellt werden, so stellen wir diese innerhalb von 10 Werktagen ab.
§ 9 Haftung
Wir haften entsprechend dem im Gesetz vorgegebenen Rahmen.
§ 10 Mitwirkungspflicht
(1) Der Auftraggeber hat auf Verlangen den für die Arbeiten notwendigen Zugang zu gewährleisten.
(2) Alle für die Ausführung notwendigen Unterlagen und Informationen sind vor Beginn der Arbeiten auszuhändigen.
(3) Die Mitwirkung ist gemäß §6 Abs. 1 Vertragspflicht des Auftraggebers
§ 11 Überlassung von Unterlagen
(1) Für alle durch uns erstellte Unterlagen (analog oder digital), behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Eine Weitergabe unserer Unterlagen an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
(2) Uns übermittelte Unterlagen werden gemäß Urheberrecht und Datenschutz freigegeben. Sollten hierbei Verstöße erfolgen, haftet ausschließlich die Person, die uns diese Unterlagen zugearbeitet hat.
(3) Auch Unterlagen, die ohne einen bestehenden Vertrag übermittelt werden unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 12 Mehrleistungen
(1) Zusätzlich abgerechnet werden Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind; nicht vorhersehbar waren oder durch Verschuldung des Auftraggebers oder Dritter notwendig werden.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand und Stundensatz. Jede angefangene ¼ Stunde wird berechnet. Der aktuelle Stundensatz ist dem Angebot zu entnehmen oder bei uns zu erfragen.
§ 13 Preise
(1) Unsere Preise sind mit folgendem Inhalt kalkuliert:
- Miete (für Lager, Werkstatt, Büro) und Nebenkosten des Firmenstandortes
- Anschaffung, Reparatur, Wartung, Verschleiß von Maschinen, Werkzeugen und Inventar / Eichung von Messgeräten
- Zertifizierungsmaßnahmen, Lizenzen, Schulungsmaßnahmen
- Pflichtbeiträge für Handwerkskammer und andere Institute, Gewerbe- sowie Lohnsteuer
- Sozialabgaben, Lohn, Krankenkassenbeiträge
- GEZ, Steuerberater, Beamtengebühren
- Versicherungen, KFZ-Grundkosten
- Telefon, Internet, Arbeitskleidung
- Wagnis und Gewinn
(2) Nachkalkulationen nach Ablauf der Frist von §2 Abs. 3 werden falls nötig anhand folgender Kosten ermittelt.
- Inflation
- gestiegene Materialkosten
- gestiegene Treibstoffkosten
- gestiegene Kosten für §13 Abs. 1
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Alle Anfragen, Aufträge und sonstige Zusammenarbeiten unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingung und werden als zugestimmt betrachtet, solange kein Wiederspruch vor Leistungserbringung erfolgt.
§ 15 salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.